
Falls Sie sich für eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und/oder eine Ermächtigung als Übersetzer oder die Registrierung als Dienstleister (Sprachmittler) aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum interessieren, entnehmen Sie die erforderlichen Informationen bitte den folgenden Hinweisen und Formularen:
Das Verwaltungsverfahren kann elektronisch durchgeführt werden. Elektronische Dokumente können sicher und vertraulich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP, www.egvp.de
) an die zuständige Behörde gesandt werden. Für Sprachmittler aus den EU-Staaten gelten besondere Regelungen, die in den Hinweisen zur vorübergehenden Registrierung aufgeführt sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Ulrike Schmitz, Tel.-Nr. +49 211 4971-145
Oberlandesgericht Hamm
Elisabeth Wäsch, Tel.-Nr.+49 2381 272-5458
Oberlandesgericht Köln
Peter Sittner, Tel.-Nr. +49 221 7711-341
Kerstin Zizzadoro, Tel.-Nr +49 221 7711-316
*Gemäß §§ 33 - 43 des Gesetzes über die Justiz im Land Nordrhein-Westfalen (Justizgesetz Nordrhein-Westfalen -JustG NRW-, Artikel 1, Teil 2, Kapitel 1, Abschnitt 2 des Gesetztes zur Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen, Gesetz– und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 3 vom 08.02.2010, Seite 29).