Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen (LJPA) ist dem Ministerium der Justiz angegliedert und hat seinen Sitz am Martin-Luther-Platz 40 in 40212 Düsseldorf. Es ist erreichbar über Telefon (+49 211 8792-276), Fax (+49 211 8792-418) und E-Mail (ljpa@jm.nrw.de). Es ist zuständig für die Abnahme der zweiten juristischen Staatsprüfung sowie für die Durchführung weiterer Prüfungsverfahren.
Nähere Einzelheiten hierzu erhalten Sie in diesem Bereich; darüber hinaus erfahren Sie Wissenswertes über das LJPA und finden Informationen rund um die juristische Ausbildung und die Prüfungen.
Wir über uns - 2. jur. Staatsprüfung - staatl. Pflichtfachprüfung
Das Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen stellt sich vor. Hier finden Sie Informationen zum Aufbau des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen wird die erste juristische Staatsprüfung vor
einem der den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Hamm und Köln
angegliederten Justizprüfungsämter abgelegt. Die hierzu
notwendigen Informationen erhalten Sie in diesem Bereich.
Neben dem Juristenausbildungsgesetz des Landes stehen hier u. a. die
Ausbildungspläne sowie Lernmaterialien für das Referendariat und Informationen zum Frankreich-Programm zur
Verfügung.
Aufsichtsarbeiten, mündliche Prüfung und LJPA von A bis Z.
Informationen über die Anerkennung eines im Ausland erworbenen juristischen Diploms sowie über die Eignungsprüfung europäischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland.
Das Landesjustizprüfungsamt ist auch für die Abnahme der Abschlussprüfungen für den gehobenen Justizdienst zuständig. Nähere Informationen hierüber erhalten Sie in diesem Bereich.
Jahresberichte über die Prüfungsverfahren erste Prüfung, erste juristische Staatsprüfung (bis 2009) und zweite juristische Staatsprüfung, Amtsanwalts- und Rechtspflegerprüfung sowie über die Prüfung zum gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst.
Ausbildungspläne und Kurzvorträge
Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes, Ausbildungspläne für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zweimal im Jahr Kurzvorträge zur Verfügung gestellt, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung verwendet worden sind.