Zuständig für die Einstellung in den juristischen
Vorbereitungsdienst sind in Nordrhein-Westfalen die Präsidenten der
Oberlandesgerichte. Hier stehen Ihnen die Links zur den
Einstellungsbehörden zur Verfügung.
Ausbildungspläne für Referendar/innen, die am 01.07.2003 oder
später eingestellt worden sind. Zudem wird der
Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes nach neuem Recht insgesamt
sowie die Stationen und Arbeitsgemeinschaften dargestellt.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zweimal im Jahr Kurzvorträge zur Verfügung gestellt, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung verwendet worden sind.