NRW-Justiz:  Juristischer Vorbereitungsdienst

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Juristischer Vorbereitungsdienst

Gelernt ist gelernt: Referendariat in Nordrhein-Westfalen
Prüfung

Informationen zum juristischen Vorbereitungsdienst: Alles Wissenswerte zum Referendariat in Nordrhein-Westfalen finden Sie in diesem Bereich:

  • Ordner Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst NRW
    Zuständig für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst sind in Nordrhein-Westfalen die Präsidenten der Oberlandesgerichte. Hier stehen Ihnen die Links zur den Einstellungsbehörden zur Verfügung.
  • Ordner Vorschriften zur Juristenausbildung
    Alle wichtigen Vorschriften zur Juristenausbildung auf einen Blick: Juristenausbildungsgesetz, Juristenausbildungsbührenordnung u.a.
  • Ordner Ausbildungspläne
    Ausbildungspläne für Referendar/innen, die am 01.07.2003 oder später eingestellt worden sind. Zudem wird der Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes nach neuem Recht insgesamt sowie die Stationen und Arbeitsgemeinschaften dargestellt.
  • Ordner Lernmaterialien für Referendarinnen und Referendare
    Ab sofort stehen Referendarinnen und Referendaren Lernmaterialien zu den Lehrinhalten der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I zur Verfügung.
  • Ordner Kurzvorträge
    Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zweimal im Jahr Kurzvorträge zur Verfügung gestellt, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung verwendet worden sind.
  • Ordner Frankreich-Programm
    Das Frankreich-Programm zur Ausbildung deutscher Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.

 
 

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