
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung werden vom Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zweimal im Jahr Kurzvorträge zur Verfügung gestellt, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung verwendet worden sind. Die Auswahl der Vorträge erfolgt nach dem Zufallsprinzip und lässt keine Rückschlüsse auf die Gewichtung des Prüfungsstoffes zu.
Die Vorträge sind nach Rechtsgebieten geordnet und durch Kurzvortragsnummern gekennzeichnet. Zur Orientierung ist das Jahr angegeben, in dem die Kurzvorträge in der mündlichen Prüfung ausgegeben worden sind.
Den Aufgabentexten sind auch die Prüfervermerke beigefügt. Diese stellen keine Musterlösung dar und beinhalten keine Vorgaben für die Bewertung. Vielmehr werden dort die Probleme skizziert, die das Prüfungsamt veranlasst haben, die Aufgabe auszugeben. Zur Bewertung der Vortragsleistungen sind die Prüfer nach der Rechtsprechung verpflichtet, unabhängig vom Prüfervermerk einen eigenen Bewertungsmaßstab zu entwickeln.